"Sinn oder Unsinn von Abstimmungsquoren" von Paul Tiefenbach
Wenn Bürgerinnen und Bürger eine Volksabstimmung einleiten wollen, müssen sie zunächst Unterschriften sammeln, das sogenannte „Volksbegehren“, mit dem die Abhaltung eines Volksentscheids zu einem bestimmten Thema verlangt wird. Die Anzahl der nötigen Unterschriften wird durch das sogenannte „Unterschriftenquorum“ geregelt. Ein derartiges Quorum ist erforderlich. Allerdings ist umstritten, wie hoch es sein muss. In den deutschen Bundesländern variiert die Höhe des Zulassungsquorums zwischen vier Prozent in Brandenburg und zwanzig Prozent in Hessen.
In diesem Text geht es jedoch nicht um das Volksbegehren, sondern um die Abstimmungsquoren beim Volksentscheid. Diese sind grundsätzlich umstritten. Soll für Volksentscheide die gleiche Regel gelten wie für Wahlen? Also: Mehrheit entscheidet, unabhängig von der Höhe der Beteiligung? Oder braucht man für Volksentscheide zusätzliche Hürden, sogenannte „Abstimmungsquoren“?
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