Hamburger Gericht kassiert Volksentscheid-Verschlechterung
31. März 2006: Das Hamburger Verfassungsgericht erklärt nach einer Klage von Mehr Demokratie das von CDU und FDP geänderte Volksentscheids-Gesetz für teilweise verfassungswidrig. Das Verbot der Zusammenlegung von Volksentscheiden mit Wahlen sei nicht mit der Verfassung vereinbar.