Obligatorisches Verfassungsreferendum
Das obligatorische Verfassungsreferendum geht davon aus, dass die Bürgerinnen und Bürger als Souverän das letzte Wort haben. Die Verfassungsänderung des Parlaments muss also zwingend zur Volksabstimmung vorgelegt werden.
Das obligatorische Verfassungsreferendum ist international verbreitet und das gängigste Instrument der direkten Demokratie.
Dadurch werden Verfassungsänderungen erschwert, andererseits wird die Verfassung aber auch zusätzlich vor Missbrauch durch große parlamentarische Mehrheiten geschützt. Sie führen sicherlich zu einer größere Verfassungsidentifikation der Bürgerinnen und Bürger. Durch häufigeres Abstimmen über Sachfragen besteht zusätzlich die Chance, direktdemokratische Verfahren in der Praxis zu verankern.
In Deutschland gibt es bisher nur in Bayern und Hessen das obligatorische Verfassungsreferendum, in Berlin gilt es bei den Artikeln zur Volksgesetzgebung und in Bremen gilt es bei Privatiersierungsvorhaben.
Hamburg konnte obligatorische Verfassungsreferenden leider noch nicht durchsetzen.