Fakultatives Referendum

Seit der Wahlrechtseinigung von 2009 gibt es in Hamburg die Möglichkeit des fakultativen Referendums.

Das heißt, die Hamburgerinnen und Hamburger haben die Möglichkeit, ein vom Parlament verabschiedetes Wahlgesetz oder ein vom Volk beschlossenes Gesetz auf seine Mehrheitsfähigkeit überprüfen zu lassen.

Nach Verkündung des Änderungsgesetzes haben die Hamburgerinnen und Hamburger 3 Monate Zeit, Unterschriften zu sammeln. Damit ein Volksentscheid über das Änderungsgesetz eingeleitet werden kann, müssen 2,5 % der Hamburger Wahlberechtigten ihre Unterschrift abgeben – das sind ca. 33.000 Unterschriften.

Mit dem fakultativen Referendum erhalten die Bürgerinnen und Bürgern also ein Vetorecht. Gleichzeitig haben die Bürger*innen hiermit ein Instrument an der Hand, das die Änderung von Wahlgesetzen und vom Volk beschlossenen Gesetzen erschwert.

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